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Im Januar 2001 wurde die StVO geändert.
Einzelabnahmen gemäss §19 in Verbindung mit § 21 sind nicht
mehr so einfach
Modifikationen - nur mit TÜV!
Praktisch jede Veränderung am Fahrzeug muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen
werden oder in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeinen
Bauartgenehmigung (ABG) oder EG-Betriebserlaubnis legalisiert sein. Ohne
Genehmigung angebaute Teile können die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
erlöschen lassen und im Falle eines Unfalls sogar zum Verlust des Versicherungsschutz
führen. Der VDAT e.V. rät deshalb allen Verbrauchern, sich vor dem Kauf
von Tuningteilen eingehend über deren Zulässigkeit informieren. Im allgemeinen
gibt es diese fünf Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug
genehmigen zu lassen:
Die Einzelabnahme
Spezielle, meist sehr aufwendige Umbauten wie beispielsweise die Implantation
eines grösseren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden.
Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (z.B. Abgasgutachten)
variieren, im Einzelfall aber mehrere Tausend Mark betragen.
Das TÜV-Teilegutachten
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach
dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung
der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern
mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung
mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen
Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt
werden. Allerdings müssen die ABE - Papiere stets mitgeführt werden.
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung
(ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb
vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile
auch für Ihr Auto zugelassen sind. Meistens muss das Fahrzeug nach dem
Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen
werden.
Die EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den
gesamten EU - Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG - Betriebserlaubnis
verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die
EG - Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.
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