MGF Tuning und der TÜV

http://www.renault-alpine.com/FAHRWER3.HTM
http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/strasse/inhalt.htm
http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/strasse/stvzo2.htm#nr22a
http://home.t-online.de/home/dekra.muenchen-ost/
http://www.dekra.com/

Achtung: diese Seite ist nichz mehr aktuell. Im Januar 2001 wurde die StVO geändert.
Einzelabnahmen gemäss §19 in Verbindung mit § 21 sind nicht mehr so einfach

Modifikationen - nur mit TÜV!
Praktisch jede Veränderung am Fahrzeug muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden oder in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) oder EG-Betriebserlaubnis legalisiert sein. Ohne Genehmigung angebaute Teile können die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen und im Falle eines Unfalls sogar zum Verlust des Versicherungsschutz führen. Der VDAT e.V. rät deshalb allen Verbrauchern, sich vor dem Kauf von Tuningteilen eingehend über deren Zulässigkeit informieren. Im allgemeinen gibt es diese fünf Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen:

Die Einzelabnahme
Spezielle, meist sehr aufwendige Umbauten wie beispielsweise die Implantation eines grösseren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (z.B. Abgasgutachten) variieren, im Einzelfall aber mehrere Tausend Mark betragen.

Das TÜV-Teilegutachten
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE - Papiere stets mitgeführt werden.

Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind. Meistens muss das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.

Die EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU - Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG - Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG - Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.

COC Certificate of Conformity
EWG Übereinstimmungsbescheinigung
EG-Übereinstimmungsbescheinigung

http://www.mgrccservices.com/index.htm
http://www.eurococ.eu/de/ (Teuer !!!)

Fall 1:
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typengenehmigung enthalten ist:

EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
und das Fahrzeug ist beim TÜVvorzuführen


Fall 2:
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung fehlt.

Vollgutachten nach § 21 StVZO beim TÜV (ca 150 EURO ??)
Vorführpflicht beim TÜV und Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO entfallen, dafür Gebühr: 55,90 EUR
Zusätzlich 0,30 EUR pro benötigte Siegelplakette

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