Ein Achsmeßplatz muß bestimmten Anforderungen genügen,
damit eine präzise Fahrwerksvermessung und -einstellung mit
entsprechender Reproduzierbarkeit sichergestellt ist.
Dabei ist sehr wichtig, daß die Radauflagepunkte des Fahrzeugs
zueinander höhengleich liegen. Dies wird üblicherweise mit
einem optischen Nivelliergerät geprüft, wobei der zulässige Höhenunterschied
zwischen links/rechts max.1 mm, zwischen vorne/hinten und
diagonal max. 2 mm betragen darf.
Für die hochpräzise Fahrwerksvermessung an modernsten Mehrlenker-Vorderachsen, wie z.B. BMW E36 oder Audi A8, ist sogar nur die Hälfte der oben angeführten Höhenunterschiede zulässig!
Bei Achsmeß-Hebebühnen ist zusätzlich zu beachten, daß die
max. zulässigen Höhenunterschiede in abgesenkter Position (für
die Eingangs- und Ausgangs. vermessung) und auch in der
angehobenen Arbeitsposition (für die Einstellarbeiten)
sichergestellt sein müssen.
Unabhängig von Bühnen- oder Grubenmeßplatz müssen die Dreh-
und Schiebeuntersätze durch Steckstifte oder in Haltemulden
verankert werden, damit ein Wegrutschen beim Auf- oder Abfahren
sicher vermieden werden kann.
Bei der Fahrwerksvermessung sollten die Vorder- und Hinterräder
möglichst mittig auf den Dreh- und Schiebeuntersätzen stehen,
damit alle Radaufhängungen während der Einschlagroutinen und
Einstellarbeiten frei von Verspannungen bleiben. Daraus ergibt
sich die Notwendigkeit, daß die Dreh- und Schiebeuntersätze für
die jeweiligen Radstände und Spurweiten des zu vermessenden
Fahrzeugs umgesetzt werden müssen.
Am Meßplatz müssen die Aufstandsflächen von Dreh- und Schiebeuntersätzen auf
gleiches Niveau eingerichtet sein, damit Meßfehler in Sturz, Nachlauf und Spreizung
vermieden werden. Laut Workshopmanual muß zumindest für die Hinterradeinstellung
ein vier-Drehscheiben-Auflage verwendet werden
Homepage | Technik | English Version | nächste Seite|